Mieter - Mit einem ausländischen Führerschein mieten

Artikel aktualisiert am 14.11.2024

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Es ist möglich, bei Getaround ein Auto mit einem ausländischen Führerschein anzumieten, allerdings musst du die Getaround-Bedingungen erfüllen und je nach Land, das deinen Führerschein ausgestellt hat, können neue Bedingungen hinzukommen.

Wenn du einen ausländischen Führerschein hast, musst du bestimmte Dokumente zu Beginn der Anmietung mitbringen.

Zweitfahrer müssen die gleichen Bedingungen erfüllen und die gleichen Dokumente zur Anmietung mitbringen. Der Vermieter muss diese Dokumente bei Beginn der Anmietung überprüfen und fotografieren.

Hinweis: Wenn dein ausländischer Führerschein in einem anderen Alphabet geschrieben ist (z. B. Chinesisch), musst du den Originalführerschein UND einen internationalen Führerschein oder eine offizielle Übersetzung des Originalführerscheins mitbringen.

Hinweis 2: Wenn auf deinem ausländischen Führerschein das Ausstellungsdatum nicht angegeben ist, musst du auch einen Nachweis über die Historie mitbringen, aus dem das tatsächliche Ausstellungsdatum des Führerscheins hervorgeht.

Für Autos, die in Deutschland zugelassen sind

Worauf sollte ich beim Führerschein achten?

Jede Anmietung bei Getaround beginnt damit, dass der Autobesitzer den Führerschein des Mieters überprüft. Der Führerschein dient als Ausweisdokument für den Mieter. So wird nachgewiesen, dass die Person, die das Auto anmietet, tatsächlich auch im Mietvertrag steht und die Versicherungsbedingungen erfüllt. Deshalb gibt der Mieter im Vorhinein seine Führerscheinnummer und das Datum der Erstausstellung an. Das stellt sicher, dass der Mieter seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins ist und damit über unsere Versicherung abgesichert ist.

Die hinterlegten Führerscheindaten sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit für Autobesitzer und Mieter während der Anmietung. Auf dem mobilen Mietvertrag kann der Autobesitzer zusammen mit dem Mieter einen Haken hinter die Führerscheinnummer und das Datum der Erstausstellung setzen.

Wo wurde der Führerschein ausgestellt? Die meisten Mieter haben einen deutschen Führerschein, der seit mindestens zwei Jahren gültig ist. Wenn der Mieter seine Fahrerlaubnis allerdings nicht in Deutschland gemacht hat, sollte er vor Beginn der Anmietung sichergehen, dass sein Führerschein in Deutschland anerkannt ist. Alle Mieter, die einen Führerschein aus einem EU-Land haben oder aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), haben auch in Deutschland freie Fahrt. Der Führerschein hat dann die gleiche Gültigkeit wie ein deutscher Führerschein. Klick hier für eine Liste der Länder, die Mitglied der EU oder dem EWR sind. Wenn der Führerschein in einem dieser Länder ausgestellt wurde, ist sein Führerschein in Deutschland zugelassen.

Mieter, die nicht aus der EU oder dem EWR stammen

Mieter, die aus dem Ausland stammen (außerhalb der EU, des EWR), müssen gesonderte Regelungen beachten. Wenn der Mieter einen internationalen Führerschein besitzt und sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält, kann das Auto problemlos vermietet werden. Dazu muss allerdings der originale Führerschein ebenfalls mitgeführt sein. Das Gleiche gilt für Mieter mit einem Führerschein aus der Schweiz, Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino und dem Senegal. Mieter aus diesen Ländern müssen den Führerschein nicht übersetzen, sofern sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben.

Alle Führerscheine, die nicht in der EU oder EWR-Ländern ausgestellt wurden, aber in lateinischen Schriftzeichen sind, werden akzeptiert. Führerscheine mit anderen Schriftzeichen (z.B. kyrillisch, hebräisch, chinesisch o.a.) benötigen nach wie vor eine offizielle Übersetzung, bzw. einen internationalen Führerschein, um bei Getaround anmieten zu dürfen.

Bei allen Führerscheinen und ggf. deren Übersetzung muss deutlich sichtbar sein, wann der Führerschein ausgestellt wurde.

HINWEIS: In einigen Ländern (z.B. USA, Australien) muss ein Führerschein regelmäßig erneuert werden, wodurch nicht mehr das erstmalige Erteillungsdatum, sondern das letzte Ausgabedatum auf dem Führerschein steht. Sollte der Mieter also kürzlich seinen Führerschein erneuert haben, muss er seine Fahrerfahrung schriftlich nachweisen können. Gleiches gilt für Fahrer, deren Führerschein kein Ausstellungsdatum zeigt. Im Zweifel solltest du dich mit uns in Verbindung setzen.

IMPORTANT: In certain countries (e.g. USA, Australia) licences have to be renewed regularly, which means the card shows the latest date of renewal instead of the date of issue. If the driver recently renewed his/her licence, it will be difficult to retrace the driving history which leads to difficulties. This is also applicable for those licences, which do not show a date of issue at all. Make sure you can provide a proof of history for your licence, and in case of doubt, please contact us to avoid any unpleasant surprises.

Mieter mit einem Wohnsitz in Deutschland

Alle Mieter, deren Führerschein nicht in der EU oder dem EWR gemacht worden ist, dürfen ab der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate den alten Führerschein benutzen. Danach wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt und es ist ein in Deutschland ausgestellter Führerschein bzw. eine Umschreibung erforderlich.

Was soll ich tun, wenn ich mir unsicher bin?

Für Autos, die in Deutschland zugelassen sind, findest du alle Infos hier und hier

Für Autos, die in Österreich zugelassen sind, findest du alle Infos hier

WICHTIG: Beachte, dass jeder eingetragene zusätzliche Fahrer die gleichen Konditionen erfüllen muss.


Dieser Artikel beinhaltet Informationen, die nur auf bestimmte Registrierungsländer zutreffen. Sieh dir für andere Fälle bitte die internationale Version des Artikels an.

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