Am Ende der Anmietung ist der Mieter verpflichtet, das Auto an seine Inseratsadresse zurückzubringen, sofern keine anderslautenden Absprachen getroffen wurden.
Für öffentliche Parkplätze: Der Mieter ist verpflichtet, das Auto innerhalb eines Radius von 400m um die Inseratsadresse zurückzubringen. Als Orientierungshilfe solltest du bekannte Orte nennen, an denen geparkt werden kann oder Orte, an denen Parkverbot herrscht. Sollte der Mieter das Auto ohne deine ausdrückliche Zustimmung mehr als 400m von seiner Inseratsadresse abstellen, hast du Anspruch auf folgende Entschädigungen:
Bitte beachte, dass der Mieter auf einem freigegebenen Parkplatz parken sollte, ohne ein Parkticket kaufen zu müssen. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, das Auto auf einem freigegebenen Parkplatz abzustellen. Bei Falschparken und einem darauffolgenden Strafzettel muss der Mieter für die Kosten aufkommen.
Für Privatparkplätze: Der Mieter ist verpflichtet, das Auto an seinen reservierten Platz zurückzubringen, den du in deinen Anweisungen angegeben hast. Sollte der Mieter das Auto ohne deine ausdrückliche Zustimmung an einem abweichenden Ort abstellen, hast du Anspruch auf die folgenden Entschädigungen:
Beachte: Um o.g. Entschädigungen in Anspruch zu nehmen, musst du dich innerhalb von 48 Stunden nach der Anmietung bei uns melden.